ZUFAHRT UND PARKEN


ZUFAHRT UND PARKEN NUR FÜR BERECHTIGTE/AKTIVE MITGLIEDER
Die Zufahrt und das Parken im gesamten Seehofgelände ist nur für berechtigte registrierte Mitglieder und deren Gäste mit Parkausweis erlaubt. Der Parkausweis ist gut sichtbar im Fahrzeug anzubringen. Es wird darum gebeten, dass Gäste mit ihren Gastgebern Fahrgemeinschaften bilden um das Autoaufkommen zu mindern.

Der Eigentümer duldet das Parken für Liegeplatzmieter auf deren gemieteten Bootsliegeplätzen für die Zeit, in der man sein Boot im Wasser nutzt – nicht jedoch über Nacht.

Voraussetzung:
- Flurschäden müssen durch das Befahren mit Kraftfahrzeugen ausgeschlossen sein.
- der Untergrund muss fest und trocken sein.

Besonders sensibel sind die ufernahen Liegeplätze.
Bitte sprechen Sie sich mit den befreundeten Mietern leerer Liegeplätze zum vorübergehenden Parken ab.

Hier können Sie sich registrieren:
ANTRAG
Aufkleber für Boote, Trailer und Slipwagen sind in Vorbereitung.

FOLGEN FÜR SCHWARZ- UND FALSCHPARKER
Fahrzeuge, Boote, Trailer oder Slipwägen ohne Parkaufkleber können als "Schwarzparker" angesehen und ggf. durch den Eigentümer kostenpflichtig abgeschleppt bzw. entfernt werden. Durch das Parken und/oder Abschleppen entstandene Schäden trägt alleine der Halter des widerrechtlich geparkten Fahrzeugs die Verantwortung. Gerichtsstand ist Rosenheim.