NICHT NUR FÜR VEREINSMITGLIEDER: ALLGEMEINE LIEGEPLATZINFORMATIONEN

VORAUSSETZUNGEN
Voraussetzung für die Miete einer Liegeplatzparzelle auf dem vom Schafwaschener Segelverein (SSVC) verwalteten Liegeplatzgelände ist die Mitgliedschaft im SSVC. Derzeit sind alle Plätze vermietet. Es gibt eine Warteliste, die nach Bootstypen bzw. Liegeplatzkategorien unterteilt ist. Es kann somit vorkommen, dass man einen Liegeplatz zugeteilt bekommt, obwohl man noch nicht an oberster Stelle der Liste gesetzt ist. Dies kommt vor, wenn zu einem freigewordenen Liegeplatz einer bestimmten Kategorie keine weiteren Anfragen vorliegen.

GÄSTE-LIEGEPLATZ
Der Gästeliegeplatz bildet eine Ausnahme: Hierfür ist keine Mitgliedschaft erforderlich. Er wird wochenweise für je € 30 vermietet. Derzeit sind noch viele Termine buchbar!]
Klick hier für Gästeliegeplatz

VERMIETUNG NUR AN SSVC-MITGLIEDER
Da die Bootsliegeplätze durch den SSVC ehrenamtlich verwaltet werden und der SSVC als Verein nur seinen Mitgliedern verpflichtet ist, werden mit Ausnahme des Gästeliegeplatzes die von ihm verwalteten Liegeplätze ausschließlich an Vereinsmitglieder vergeben. Ein Vereinsbeitritt ist für Liegeplatzanwärter unbürokratisch möglich: Mitgliedschaft

LIEGEPLATZPFLEGE
Der Eigentümer kümmert sich um die gärtnerische Pflege des von ihm vermieteten Geländes, insbesonders der Verkehrswege. Das Mähen der mit Booten besetzten Liegeplätze ist grundsätzlich Aufgabe der Mieter. Wer selbst keine Zeit oder Lust hat, seine Parzelle zu mähen, kann z.B. den Gartenbauer für wenig Geld beauftragen, der ohnehin die Pflege der Anlage betreibt. Details siehe auch in den Liegeplatz-Mietverträgen. Anfragen sind beim Vorstand möglich.

"SCHWARZPARKEN" WIRD NICHT GEDULDET
Die Nutzung von Liegeplätzen ohne gültigen Liegeplatzvertrag ist rechtswidrig und kann unangenehme Folgen nach sich ziehen! Zur Nutzung eines Liegeplatzes ist es daher dringend erforderlich, sich an den SSVC zu wenden!

ALLGEMEINES
Unsere Liegeplätze befinden sich im Naturschutzgebiet, was eine besondere Sorgfalt im Umgang mit der Natur bedeutet. Amtlicherseits dürfen zwischen  1. November und 31. März keine Boote, Slipwägen, Trailer etc. abgestellt werden! Andernfalls muss mit Bußgeldern und Platzverweis gerechnet werden. Versuche, direkt mit dem Eigentümer zu verhandeln, werden von diesem zurückgewiesen. Entsprechend den Einzelmietverträgen werden die Mieten nicht an den SSVC, sondern an den Eigentümer überwiesen. Barzahlungen sind nicht erwünscht.

BAUMASSNAHMEN
Es muss bis auf Weiteres mit Behinderungen durch Baufahrzeuge und Geräte gerechnet werden. Parken auf dem gesamten Gelände ist nur für Mitglieder des SSVC und nur auf eigens ausgewiesenen Parkplätzen zulässig. Die Mitglieder sind aufgefordert, den Aushang an der SSVC-Vitrine zu beachten und den Parkausweis hinter der Windschutzscheibe anzubringen.

HAFTUNG
Jeder ist für sein Fahrzeug, Boot und Liegeplatz selbst verantwortlich. Der SSVC übernimmt keine Haftung. Eltern haften für ihre Kinder.